Da hatte ein Kreuzfahrer auf seiner Reise mit der MS Europa direkt die nächste Kreuzfahrt gebucht. Später aber entschied er sich um und wollte die Kreuzfahrt kostenfrei stornieren. Das geht so einfach nicht: Kreuzfahrten sind keine Verkaufsveranstaltungen, damit gelten hier nicht die Regeln von Haustürgeschäften. Jedenfalls sieht das Amtsgericht Lünen den Fall so (Az.: 4 C 917/04 [II]).
Geklagt hatte die Reederei, der die Umbuchungs- und Stornogebühren in Höhe von über 2500 Euro sowie die Kosten für eine ebenfalls gebuchte Golfveranstaltung in Höhe von knapp 800 Euro erstattet haben wollte.
Nur weil der Vertrag an Bord eines Schiffes unterschrieben wurde, gelte kein Widerrufsrecht wie für Haustürgeschäfte. Eine Kreuzfahrt sei keine Verkaufsveranstaltung. Auch die Höhe der Stornogebühr könne durchaus weit höher liegen, als bei anderen Pauschalreisen: Bei einer mehrwöchigen Schiffsreise falle sie üblicherweise höher aus als bei Flug- oder Bahnreisen. Dem erhöhten Risiko des Kreuzfahrtanbieters, die stornierte Reise wegen des meist sehr hohen Preises nicht mehr zu vermitteln, müsse Rechnung getragen werden, entschied das Gericht.
dpa / Kreuzfahrten-pool.de
04-15-2005
Das Programm 2006 für MS Astor und MS Astoria erscheint schon jetzt, ein halbes Jahr früher als gewöhnlich. Transocean Tours lockt dabei auch mit doppeltem Frühbucherrabatt.
04-18-2005
Die MS Nordnorge eröffnet die Kreuzfahrtensaison im Nord-Ostseekanal. Als erstes von 124 im Jahr 2005 erwarteten Kreuzfahrtschiffe steuerte das norwegische Postschiff durch den Kanal.
04-07-2005
Noch Fragen zur Kreuzfahrt?
Kreuzfahrt Hotline:
+49 69 20456-830
Die Kreuzfahrtspezialisten von e-hoi helfen Ihnen gerne weiter!
Destination:
Schiff:
Reederei:
Möchten Sie in Kontakt treten mit dem Team von Kreuzfahrten-pool.de?
Ihren Ansprechpartner finden Sie unter Kontaktanfragen.
© Copyright 2006/2012